Herzlichen Glückwunsch unserem Kollegen Rechtsanwalt Markus Purrucker!
Wir gratulieren ganz herzlich zum Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“!
Die Verleihung dieser Bezeichnung setzt gem. §§ 5, 14d Fachanwaltsordnung (FAO) den Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen und besonderer theoretischer Kenntnisse im Verkehrsrecht voraus. Dazu gehören das Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht, das Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen, das Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, das Recht der Fahrerlaubnis sowie Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
Aktuell führen 7 Anwältinnen/Anwälte in unserer Kanzlei 12 Fachanwaltstitel!