Haben Sie sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen? Dann stehen Sie nun vor der Wahl, den ausgearbeiteten Vergleich anzunehmen oder alternativ selbst zu klagen, um möglicherweise eine höhere Entschädigung zu erhalten oder die Rücknahme Ihres Fahrzeuges zu bewirken.
Um Sie bei dieser Entscheidung zu unterstützen, helfen wir Ihnen mit fundierter Sach- und Fachkenntnis. Wir prüfen wir für Sie anhand Ihrer individuellen Daten die Alternativen und beraten Sie über den für Sie besten Weg unter Berücksichtigung der anfallenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten
VW zahlt für diese Beratung die Kosten einer Erstberatung, sodass Ihnen keine Kosten entstehen, sofern Sie den Vergleich annehmen. Der Vergleich beinhaltet eine Einmalzahlung zwischen 1.350 und 6.257 Euro – je nach Modell und Alter des Fahrzeugs. Damit würde man sich durchschnittlich knapp 15% des ursprünglich gezahlten Kaufpreises sichern.
Entscheiden Sie sich stattdessen gegen den Vergleich und wünschen nach unserer Beratung eine Individualklage, beraten wir Sie über die Prozess- sowie Kostenrisiken, um Ihnen sämtliche für Ihre Entscheidung notwendigen Informationen zu geben.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der einschlägigen Internetseite der Verbraucherzentale unter https://www.vzbv.de/pressemitteilung/vzbv-und-vw-erzielen-vergleich-fuer-betrogene-kaeufer.
Wir stehen Ihnen täglich von 8.00 bis 12.30 Uhr sowie 13.00 bis 17.00 Uhr telefonisch unter der 0921-880824 sowie per Mail unter sekretariat-purrucker@kanzlei-hieber.de zur Vereinbarung eines individuellen Beratungstermins zur Verfügung. Die Beratungszeiten sind täglich (Montag bis Freitag) von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr.