Opfer von Hate-Speech? Wehren Sie sich!

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. So viel dürfte mittlerweile jedem bekannt sein. Sieht man sich das Online-Verhalten mancher Personen an, kann man diese Feststellung aber bezweifeln. Insbesondere in den sozialen Medien herrscht oft ein sehr rauer Ton. Auf  Facebook, Instagram, Twitter und Co. wird regelmäßig bedenkenlos beleidigt, diffamiert und bedroht, als wäre alles erlaubt. Die vermeintlichen Anonymität des Internets, die Gesichtslosigkeit des Gegenübers und das Bewegen innerhalb der eigenen „Blase“ aus Gleichgesinnten mögen dieses Phänomen erklären.

Ich bin betroffen – Was kann ich tun?

Doch was mache ich, wenn ich selbst Opfer von Beleidigungen, Hasskommentaren oder ähnlichem werde? Muss ich das einfach über mich ergehen lassen? Nein, natürlich nicht! In solchen Fällen kann (und sollte) man sich umfassend rechtlich zu Wehr setzen. Sog. Hate-Speech verstößt nämlich gleich gegen eine Vielzahl von Rechtsvorschriften. Deswegen kann man nicht nur das Löschen der Kommentare und ein Unterlassen verlangen, sondern die Autoren sogar strafrechtlich zur Verantwortung ziehen.

Wie geht das genau?

Was theoretisch einfach klingt, bietet in der Praxis aber eine Vielzahl von Problemen. Tritt der Autor bspw. nicht unter einem Klarnamen auf, muss dieser erst ermittelt werden. Zudem muss jede Äußerung mit dem Recht der freien Meinungsäußerung abgewogen werden. Hier kommt es vielfach zu Abgrenzungsschwierigkeiten. Obwohl rechtlich dazu verpflichtet, weigern sich Autoren und Plattformen oft die Postings zu entfernen. In solchen Fällen hilft dann nur noch der gerichtliche Weg. Zur Vermeidung langer Verfahren besteht die Möglichkeit den Löschungsanspruch kurzfristig mit einer einstweiligen Verfügung zu sichern. In besonders schwerwiegenden Fällen kann Hate-Speech auch Schmerzensgeldansprüche auslösen.

Holen Sie sich professionelle Hilfe!

Es gibt also eine Vielzahl von Möglichkeiten gegen Beleidigungen, Mobbing usw. vorzugehen. Welche Schritte genau unternommen werden sollten, hängt aber vom Einzelfall ab. Eine betroffenen Person sollte sich daher in jedem Falle rechtlichen Rat holen.

Sprechen Sie uns an. Wir prüfen Ihren persönlichen Einzelfall und erörtern gemeinsam Ihre Möglichkeiten.