Für fairen Wettbewerb
Anwaltliche Fachberatung im Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht hat zum Ziel, den Wirtschaftsverkehr zu regeln und zu regulieren sowie alle Marktteilnehmer in Deutschland – Unternehmen genauso wie Verbraucher – zu schützen:
Damit wird sichergestellt, dass sich kein Unternehmen mit unlauteren Methoden Wettbewerbsvorteile gegenüber seinen Konkurrenten verschafft und dass Verbraucher nicht mit Falschinformationen zum Kauf animiert oder irregeführt werden.
Aufgeteilt wird das Wettbewerbsrecht in das Lauterkeitsrecht, das den unlauteren Wettbewerb zum Gegenstand hat, und das Kartellrecht.
Die Fachanwälte der Kanzlei hieber Rechtsanwälte beschäftigen sich schwerpunktmäßig mit dem Lauterkeitsrecht, das ein faires Verhalten der Teilnehmer am Wirtschaftsleben regelt und unlautere Geschäftspraktiken aufdecken sowie ahnden soll. Dabei beraten wir Unternehmen bei der Konzeptionierung von Werbemaßnahmen, bei der Anmeldung von Patenten bzw. deren Verteidigung sowie auch beim Thema Unterlassungsanspruch und Schadenersatz aufgrund Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht.