Nach Straftaten in Bayreuth und Oberfranken:
Unsere Anwälte verhelfen Opfern zu ihrem Recht
Geschädigte nach einer Straftat zögern oft, rechtliche Schritte gegen den Täter einzuleiten, vor allem wenn es sich um Personen aus dem eigenen nahen Umfeld handelt. Unsere Anwälte für Opferrecht unterstützen Sie kompetent und umfassend sowohl im zivil- als auch im strafrechtlichen Umfang, immer mit Fokus auf Ihr Wohlbefinden und Ihre Sicherheit während der gesamten rechtlichen Angelegenheit.
So können wir gemeinsam entscheiden, ob Sie eine Strafanzeige erheben möchten oder als Nebenkläger im Strafverfahren auftreten wollen.Wir stehen Ihnen bei Zeugenvernehmungen zur Seite, laden Zeugen und Gutachter ein und leisten Hilfestellung bei verschiedenen Anträgen wie z.B. der Akteneinsicht. Ob es um eine einstweilige Verfügung, Näherungs- und Kontaktverbote oder Wiedergutmachung bzw. Schadenersatz nach einer Körperverletzung oder einer anderen Straftat geht:
Die Opferrechts-Anwälte aus unserer Kanzlei in Bayreuth kümmern sich sorgsam und mit dem nötigen Einfühlungsvermögen um Ihre Angelegenheit.