Nach Straftaten in Bayreuth und Oberfranken:

Unsere Anwälte verhelfen Opfern zu ihrem Recht

Geschädigte nach einer Straftat zögern oft, rechtliche Schritte gegen den Täter einzuleiten, vor allem wenn es sich um Personen aus dem eigenen nahen Umfeld handelt. Unsere Anwälte für Opferrecht unterstützen Sie kompetent und umfassend sowohl im zivil- als auch im strafrechtlichen Umfang, immer mit Fokus auf Ihr Wohlbefinden und Ihre Sicherheit während der gesamten rechtlichen Angelegenheit.

So können wir gemeinsam entscheiden, ob Sie eine Strafanzeige erheben möchten oder als Nebenkläger im Strafverfahren auftreten wollen.Wir stehen Ihnen bei Zeugenvernehmungen zur Seite, laden Zeugen und Gutachter ein und leisten Hilfestellung bei verschiedenen Anträgen wie z.B. der Akteneinsicht. Ob es um eine einstweilige Verfügung, Näherungs- und Kontaktverbote oder Wiedergutmachung bzw. Schadenersatz nach einer Körperverletzung oder einer anderen Straftat geht:

Die Opferrechts-Anwälte aus unserer Kanzlei in Bayreuth kümmern sich sorgsam und mit dem nötigen Einfühlungsvermögen um Ihre Angelegenheit.

Glossar

Unter Körperverletzung versteht man im Allgemeinen die Verletzung der Gesundheit bzw. Misshandlung einer Person. Der Tatbestand einer Körperverletzung wird  in den Paragrafen 223 bis 231 (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit) sowie Paragraf 340 (Straftaten im Amt) Strafgesetzbuch geregelt. Auch ein medizinischer Eingriff in den Körper eines Patienten kann unter den Straftatbestand einer Körperverletzung fallen, wenn dem Eingriff nicht zugestimmt wurde oder kein Notfall vorlag. Für die medizinischen Fälle ist unser Fachanwalt für Medizinrecht zuständig.

Opfer von Straftaten – Körperverletzung, sexueller Missbrauch oder Nötigung sowie Vergewaltigung – werden in besonderem Maße vom deutschen Gesetz geschützt. In diesem Zusammenhang haben sie auch Anspruch auf teils erhebliche Schmerzensgeldbeiträge. Das Schmerzensgeld kann auch in einer Nebenklage eingeklagt werden. Vor allem wenn das Opfer beim Verfahren selbst nicht anwesend sein will, ist rechtlicher Beistand von Anwälten für Opferrecht vonnöten, um die Rechte des Opfers wahren zu können.

In einem Strafverfahren ist der Kläger der Staat, vertreten durch den Staatsanwalt. Um alle Rechte, die dem Opfer zustehen, einzufordern, ist es grundsätzlich ratsam, als Nebenkläger aufzutreten. Dies scheuen viele Geschädigte verständlicherweise, da sie dem Täter nicht im Gerichtssaal begegnen möchten. Deshalb raten wir allen Opfern einer Straftat, rechtlichen Beistand einzuholen, der den Strafprozess aktiv (nach Rücksprache mit seinem Mandanten) mitgestalten kann und dessen Ziel es ist, alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel einzulegen, die seinem Opfer zustehen.

Während Schmerzensgeld für Schäden an Geist und Körper gezahlt wird, werden materielle Schäden nach einem Angriff über den Schadensersatz geregelt. Dazu gehört z.B. die Kleidung, die während der Tat beschädigt wurde und Hilfsmittel, die das Opfer im Anschluss benötigt (Gehstock, Rollstuhl usw.). Auch Fahrtkosten zum Arzt oder in die Reha, deren Behandlung aufgrund der Tat notwendig ist, werden über den Schadensersatz erstattet.