Energie ist teuer und es scheint, als gäbe es beim Preis kein Limit nach oben. Das wissen auch viele Verbraucher. Spätenstens seit dem letzten Blick auf ihre Abrechnung. Aktuell nehmen das viele Anbieter – bspw. Grünwelt oder gas.de – zum Anlass, bestehende Gasverträge gleich reihenweise kündigen.
Die Begründung ist dabei stets die gleiche: Wegen der Teuerung am Markt ist eine Weiterlieferung nicht mehr möglich. Die Versorgung muss man kurzfristig einstellen.
Auch bei einer Kündigung muss niemand frieren
Das Wichtigste zuerst: Keiner muss deswegen Angst haben, auf einmal ohne funktionierende Heizung dazustehen.
Wenn der Anbieter den Gasvertrag beendet, springt automatisch der regionale Grundversorger ein. In der Stadt Bayreuth sind das zum Beispiel die Stadtwerke. So kommt es zu keinem Lieferausfall. Die Versorger kümmern sich eigenständig um die Umstellung. Als Verbraucher muss man selbst nichts tun.
Das Problem dabei: Die Grundversorgung ist häufig deutlich teurer, als der Alt-Vertrag. Man kann sich auf dem Markt nach Alternativen umsehen. Doch die kosten oft wesentlich mehr als der Vertrag des vorherigen Anbieters. Für die Verbraucher bedeutet die Kündigung also erhebliche Mehrkosten.
Kündigungen sind in der Regel unwirksam
Nun aber die gute Nachricht. Viele der aktuellen Kündigungen dürften unwirksam sein. Denn nur in Ausnahmefällen darf sich der Anbieter fristlos vom Vertrag lösen. Eine reine Preissteigerung wird dafür in der Regel aber nicht ausreichen.
Mehrkosten als Schadensersatz einfordern
Eine unwirksame Kündigung kann zu einem Anspruch auf Schadensersatz führen. Der Anbieter muss dem Kunden dann die Mehrkosten ersetzen, die aus dem Wechsel in die Grundversorgung oder einen neuen Vertrag entstehen. Je nach Einzelfall können um die 1.000,00€ zusammenkommen.
Lassen Sie Ihren individuellen Fall bei uns prüfen. Wir errechnen Ihren Ersatzanspruch und setzen ihn gegenüber dem Anbieter durch.