Der Sommer ist da und damit für viele Menschen auch der Urlaub. Doch Meldungen über chaotische Zustände an den Flughäfen trüben oft die Vorfreude. Wegen fehlendem Personal kommt es aktuell zu Verspätungen und Flugausfällen. Mit dem Beginn der Schulferien dürfte sich die Lage noch einmal zuspitzen. Daher ist es gut zu wissen, welche Rechte Passagieren bei Problemen zustehen.
Die Fluggastrechteverordnung hilft weiter
Mit der der Fluggastrechteverordnung hat der europäische Gesetzgeber einen weitreichenden Passagierschutz geschaffen. Die Verordnung gilt bei allen Flügen aus oder in die Europäische Union. Dazu auch bei allen Flügen europäischer Fluggesellschaften.
Fällt der Flug komplett aus (sog. Annullierung) besteht ein Anspruch auf Ersattung der vollen Flugscheinkosten. Dazu zählen auch Aufpreise z.B. Zuschläge für Buchungen bei Reiseanbietern. Hinzu kommt noch eine pauschale Entschädigung von bis zu 600,00€ pro Person je nach Flugstrecke . Ausnahmen bestehen, wenn die Fluggesellschaft mindestens sieben Tage vor dem Flug auf die Annullierung hingewiesen hat oder den Ausfall nicht zu vertreten hat (bspw. bei Unwettern).
Bei Verspätung von mindestens zwei Stunden, muss die Fluggesellschaft sog. Unterstützungsleistungen anbieten. Dazu zählen bspw. Getränke oder ein Imbiss. Ist der Abflug erst am Folgetag möglich, steht dem Passagier auch eine Hotelübernachtung zu. Kommt das Flugzeug mehr als drei Stunden zu spät am Zielort an, so besteht (zusätzlich) der pauschale Entschädigungsanspruch von bis zu 600,00€ pro Person.
Vermeiden Sie ganz einfach Nachweisprobleme
Bei allen Ansprüchen muss der Passagier nachweisen rechtzeitig am Flugsteig gewesen zu sein. Hier hat sich ein vorsorgliches Selfie mit dem Gate im Hintergrund als unkompliziertes Beweismittel bewährt. Zudem sollte man Boardkarten und sonstige Flugunterlagen vorsichtshalber aufbewahren.
Hinhaltetaktik der Fluggesellschaften ist rechtswidrig
Trotz der oft eindeutigen Anspruchslage verweigern viele Fluggesellschaften zunächst die Auszahlung. Passagiere warten oft monatelang auf ihr Geld. Die übliche Verzögerungstaktik muss man sich aber nicht gefallen lassen. Der Anspruch entsteht sobald die Voraussetzungen vorliegen, ein langes Prüfverfahren gehört nicht dazu.
Wir beraten Sie gerne über Ihre individuellen Ansprüche und setzen diese -ggf. gerichtlich- durch. Nehmen Sie am Besten gleich Kontakt zu uns auf.