Die Familie im Fokus

Ihre Anwälte für Familienrecht helfen ganzheitlich

Trennung und Scheidung ist im Leben eines Paares die schwierigste Situation, ob verheiratet oder in einer (eingetragenen) Lebenspartnerschaft. Es gilt vieles zu verarbeiten, zu organisieren und zu regeln, und das nach Möglichkeit so, dass alle Parteien zufrieden sind und keine unnötigen Spannungen entstehen. Vor allem wenn auch Kinder involviert sind, liegt es mit Sicherheit im Interesse aller Beteiligten, den Umständen entsprechend gut durch den Trennungsprozess zu kommen.

Als Anwälte Ihres Vertrauens stehen wir Ihnen in dieser Zeit beratend und unterstützend zur Seite.

Wir sind eine der wenigen Kanzleien in Bayreuth, die mit zwei Fachanwälten für Familienrecht jahrelange Erfahrung und Kompetenz bis ins kleinste Detail bietet. Wir prüfen Ihre Ist-Situation, analysieren ggf. Ihren Ehevertrag und setzen uns anschließend dafür ein, dass Ihre legitimen Ansprüche erfüllt werden. Dazu gehören Finanzielles wie Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt, aber auch die elterliche Sorge und Umgang mit den Kindern. In den zuweilen komplexen Bereichen wie Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung oder Teilungsversteigerung sowie bei Streitigkeiten wegen Wohnung oder Hausrat sind wir für Sie die optimalen Partner.

Selbstverständlich bieten wir Ihnen aber auch in guten Zeiten unsere Leistungen an – wenn Sie beispielsweise heiraten möchten und ein Ehevertrag aufgesetzt werden soll oder Sie Grundsätzliches bezüglich Ihrer Patchworkfamilie klären möchten, um später eine Familienstreitigkeiten zu vermeiden.

Unsere Kompetenzen liegen unter anderem in den folgenden Bereichen:

Scheidung

Um sich scheiden lassen zu können, muss in Deutschland ein Anwalt engagiert werden, und zwar von demjenigen, der den Scheidungsantrag stellen will. Wenn die Scheidung einvernehmlich ist und die Parteien sich über alles einig sind, kann auch die Scheidung mit nur einem Anwalt durchgeführt werden. Der Zeitpunkt der Antragstellung ist gesetzlich vorgeschrieben: Normalerweise muss der (streitigen oder einverständlichen) Scheidung ein Trennungsjahr vorausgehen. Wenn sogenannte unzumutbare Härte vorliegt, kann der Antrag schon vorher gestellt werden. Auch die Wahl des Familiengerichts kann nicht nach Gutdünken erfolgen. Alle Details hierzu erklären wir Ihnen gerne in unserer Kanzlei in Bayreuth.

Vermögen (-sauseinandersetzung)

Nach einer Trennung oder Scheidung muss auch das Vermögen aufgeteilt werden. Während Vermögenswerte, die klar einem der Partner zustehen (weil sie ihm schon vor der Ehe alleine gehörten), nach der Trennung auf ihn übergehen, wird das gemeinsame Vermögen aufgeteilt. Dazu gehören beispielsweise gemeinsame Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Spar- und Girokonten. Aber auch Schulden aus Darlehen müssen klar aufgeteilt und gerecht geregelt sein. Wir unterstützen Sie dabei, auch unerkannte oder unbekannte Werte der Vermögensaufteilung zuzuführen und Ihre Ansprüche fair durchzusetzen. Optimalerweise natürlich außergerichtlich, in komplizierten Fällen aber selbstverständlich auch vor Gericht.

Ehevertrag

Ein vor der Eheschließung aufgesetzter und von beiden Parteien anerkannter Ehevertrag ist schon lange nichts “Unromantisches” mehr, sondern gang und gäbe. Er stellt die Ist-Situation zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses dar und wirkt als vorsorgliche Erklärung für den Fall einer Ehekrise. Dabei stehen immer beide Ehepartner im Mittelpunkt – mit einem Ehevertrag soll niemand übervorteilt werden, der Vertrag darf also nicht sittenwidrig sein. Unsere Fachanwälte entwerfen gemeinsam mit Ihnen einen Ehevertrag unter Beachtung Ihrer Zukunftspläne, der auch in vielen Jahren rechtlich einwandfrei ist. Im Anschluss muss der Vertrag notariell beurkundet werden.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird von dem Elternteil gezahlt, bei dem sich das Kind nicht ständig aufhält. Er richtet sich einerseits nach dem Einkommen des Elternteils (Düsseldorfer Tabelle), andererseits nach dem Alter des Kindes. So erhalten minderjährige Kinder bzw. solche, die sich in Ausbildung befinden, mehr Kindesunterhalt als volljährige Kinder, die bereits für sich selbst sorgen können. Wir unterstützen Sie gerne bei der Klärung der Höhe des Kindesunterhalts sowie bei allen Auseinandersetzungen mit dem anderen Elternteil und der Kommunikation mit dem Jugendamt Bayreuth bezüglich Unterhaltsfestsetzung etc.