Handels- und Gesellschaftsrecht

Wir sind der starke Partner an der Seite Ihres Unternehmens

Wirtschaftsrecht gehört zu den Kompetenzbereichen der Kanzlei hieber in Bayreuth.

Eine weitere Spezialisierung ist das Handels- und Gesellschaftsrecht:

Hier werden unsere Mandanten – ob Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände oder Managementmitglieder – von unseren Fachanwälten strategisch und mit Blick auf eine zielführende Lösung beraten. Durch ständige Weiterbildung und höchstes Engagement sind wir der optimale Partner für alle rechtlichen Fälle in Unternehmen, von der Gründung über Herausforderungen, die im Tagesgeschäft entstehen, bis zur Unternehmensnachfolge/-verkauf oder gar Gesellschafterauseinandersetzungen.

Diskret und mit vollem Einsatz verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht: Langjährige vertrauensvolle Beziehungen zu vielen Mandanten zeigen, dass es Erfolg und Entlastung bringt, im Handels- und Gesellschaftsrecht auf unsere Anwälte zu setzen.

Zu unseren Spezialgebieten gehören unter anderem folgende Themen:

Gesellschaftsrecht

Der Fachbereich Gesellschaftsrecht deckt alle Themen ab, die mit der Gründung und Aufrechterhaltung einer Gesellschaft zusammenhängen. Wir beraten Gesellschafter, Manager und Unternehmen gleichermaßen und sorgen für klare rechtliche Verhältnisse bei:

  • Gründung einer Gesellschaft inkl. Gesellschafter- und/oder Aktionärsvereinbarungen
  • Geschäftsführerverträge inkl. Fragen zur Sozialversicherung
  • Beteiligungsmöglichkeiten (Stille Beteiligung, Beteiligung des Managements usw.)

Unternehmensnachfolge

Die Übergabe eines Unternehmens ist vor allem für den Übergebenden ein hoch emotionales Thema. Dabei ist es unabhängig, ob es sich um eine Nachfolge innerhalb der Familie handelt, einen Management Buyout, Management Buyin, den Verkauf an einen Wettbewerber oder strategischen Investor oder gar die Schließung eines Unternehmens. Wir beraten Sie kompetent und sensibel während des gesamten Prozesses, angefangen bei der Suche nach einem geeigneten Nachfolger bis zum Abschluss aller Verträge und ggf. Fragen zum Erbrecht.

Firmenrecht

Die Firma ist der Name eines Unternehmens, so wie es nach außen auftritt und/oder im Handelsregister eingetragen ist. Unsere Fachanwälte beraten Sie hinsichtlich aller notwendigen Schritte, die zu einer rechtlich und gesetzlich einwandfreien Firmierung Ihres Unternehmens und ggf. dessen Eintragung in verschiedenen Registern führen.

Handelsvertreterrecht

Handelsvertreter – also selbstständige Gewerbetreibende, die im Namen ihres Auftraggebers Handelsgeschäfte abschließen – unterliegen in Deutschland speziellen Bestimmungen (Handelsvertreterrecht), die im Handelsgesetzbuch festgehalten sind. Sie dienen größtenteils ihrem Schutz. Mit der Unterstützung unserer Fachanwälte eröffnen und führen Sie Ihre Handelsvertretertätigkeit rechtlich und gesetzlich konform und mit der notwendigen Weitsicht in rechtlichen Dingen, die Ihnen zum Erfolg verhilft.

Franchiserecht

Ein Franchisevertrag gehört zu den komplizierteren Verträgen im Handels- und Gesellschaftsrecht. Er ist einerseits gesetzlich und rechtlich nicht speziell geregelt – andererseits beinhaltet er Komponenten von Kauf-, Darlehens-, Miet- und/oder Pachtverträgen: Ein Franchisevertrag ist somit ein Mischvertrag. Um in diesem Bereich einwandfreie Verträge abschließen zu können, ist es unerlässlich, einen Anwalt aus der Kanzlei hieber zurate zu ziehen.

Internationales Kaufrecht

Das Internationale Kaufrecht (auch: UN-Kaufrecht oder Wiener Kaufrecht) regelt alle Bestimmungen hinsichtlich des internationalen Warenhandels. Diese Regelungen erfordern eine hohe Fachkenntnis, wie sie nur von Fachanwälten Ihres Vertrauens geboten wird. Vom Internationalen Kaufrecht können übrigens auch Privatpersonen betroffen sein (z.B. durch Kauf/Verkauf auf verschiedenen Online-Handelsplattformen). Wir beraten Sie sowohl im Vorfeld bei Gründung eines Unternehmens, das internationale Handelsgeschäfte tätigen soll, als auch bei Problemen im Nachgang einer gewerblichen oder privaten grenzüberschreitenden Transaktion.