Bei Kunstfehlern oder Arztfehlern

Wir sind Ihre Fachanwälte für Medizinrecht

Ähnlich wie beim Arbeitsrecht gibt es zwar einzelne Gesetze und Vorschriften, die sich mit rechtlichen Fragestellungen in der Gesundheitsbranche auseinandersetzen. Sie sind aber unter anderem im Zivil-, im Straf-, im Sozial- und im Verfahrensgesetz verankert. Als Kanzlei mit auf Medizinrecht spezialisierten Anwälten beschäftigen wir uns täglich mit dem Status quo der Gesetzgebung genauso wie mit allen Neuentwicklungen. Nur auf diese Weise bleiben wir immer auf dem Laufenden und können Sie absolut kompetent beraten und betreuen.

Wir sind in Bayreuth in verschiedenen Bereichen des Medizinrechts tätig.

Dazu gehören als erstes Kunst- und Behandlungsfehler, die durch eine Person verursacht wurden, aber auch Beschädigungen durch Medizinprodukte wie Implantate etc. Außerdem kümmert sich unser Fachanwalt für Medizinrecht sich um alle Fragen rund um die private und gesetzliche Krankenversicherung (vor allem Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht). Auch das Berufsrecht der Heilberufe sowie die entsprechenden vertraglichen und gesellschaftsrechtlichen Themen sind Teil unserer Beratungsleistungen.

Glossar

Die Arzthaftung bezeichnet die Verantwortung eines Mediziners gegenüber seinem Patienten, in dessen Wohl unter Einhaltung der Sorgfaltspflicht zu handeln – das nennt man einen Behandlungsvertrag. Der Arzt schuldet im Rahmen dieses Vertrags seinem Patienten nicht die Heilung (dies ist ja in vielen Fällen nicht möglich), allerdings sichert er zu, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um das Leiden des Patienten zu lindern. Sollte der Arzt gegen diesen Vertrag verstoßen, kann er haftbar gemacht werden.

Ein Behandlungsfehler bezeichnet eine fehlerhafte Behandlung eines Patienten, sprich eine Behandlung, die dem zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden medizinischen Standard nicht entspricht (Facharztstandard). Das gilt für das Wissen des Arztes genauso wie für die Technologie und die Medikation, die er bei der Behandlung anwendet. Für die Beweisführung bei einem Behandlungsfehler ist ein Gutachten eines medizinischen Sachverständigen notwendig. Behandlungsfehler werden im allgemeinen Sprachgebrauch auch Kunstfehler oder Arztfehler genannt.