Zum Schutz Ihrer Marke und Ihrer Werke

Wir sind Experten für Markenrecht und Urheberrecht

In den meisten Unternehmen gibt es neben Produkten auch geistiges Eigentum: Patente, Designs, künstlerische Werke und natürlich auch die Marke an sich. Diese gilt es rechtlich zu schützen, um die eigene Position im Markt zu festigen und auf Dauer zu behalten.

Allerdings sind der Markenschutz und der Urheberschutz hochkomplexe juristische Bereiche, die einer juristischen Beratung und Begleitung durch Anwälte für Markenrecht und Urheberrecht bedürfen, wie Sie sie in der Kanzlei hieber in Bayreuth finden.

Kann ich eine neue, von mir entwickelte Marke anmelden?

Wie gehe ich gegen ein Unternehmen vor, das meine Marke angreift bzw. eine sehr ähnliche Marke auf den Markt bringen will? Darf ich eine bestimmte Werbemaßnahme umsetzen? Was mache ich, wenn ich eine Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten habe? Wie gehe ich gegen Verletzungen meines Urheberrechts vor? Ist mein Design geschützt? All diese und noch viele weitere Fragen beantworten wir Ihnen kompetent und immer mit dem Wissen um die neuesten Entwicklungen in der Gesetzgebung. Wir unterstützen Sie bei der Marken- und Patentrecherche im Vorfeld einer Marken- oder Patentanmeldung und begleiten Sie beim Anmeldeprozess, ob beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt, für deutsche Marken), beim EUIPO (European Union Intellectual Property Office, für europäische Marken) oder bei der WIPO (World Intellectual Property Office, für internationale Marken) Außerdem vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in allen Angelegenheiten rund um das Markenrecht und Urheberrecht.

Glossar

Das Markenrecht gehört zum sogenannten Kennzeichenrecht, das wiederum Teil des gewerblichen Rechtsschutzes ist. Es unterliegt dem Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (Markengesetz – MarkenG). Das Markenrecht bezieht sich ausschließlich auf die Marke eines Unternehmens – Logo, Zeichen, Abbildungen oder Produktformen usw. Was genau zur Marke eines Unternehmens gehört, muss ggf. geprüft werden. Eine bestehende Marke kann beispielsweise durch Unterlassungsklagen oder Schadensersatzansprüche geschützt werden.

Eine Markenverletzung liegt vor, wenn jemand im Geschäftsalltag die gleiche oder eine ähnliche Marke nutzt, um die gleichen oder ähnlichen Waren oder Dienstleistungen zu bewerben/über diese zu kommunizieren. Sollten die Marke oder die Waren/Dienstleistungen ähnlich sein, kann eine Markenverletzung dann vorliegen, wenn Verwechslungsgefahr besteht.

Gegen eine Markenverletzung kann mithilfe von Fachanwälten juristisch vorgegangen werden. Hier stehen Unterlassung und/oder die Beseitigung der Waren, die widerrechtlich mit der Marke versehen wurden, zur Auswahl, darüber hinaus steht dem Geschädigten aber auch Schadensersatz zu.

Das Urheberrecht wird größtenteils im Urheberrechtsgesetz, im Verwertungsgesellschaftengesetz und im Verlagsgesetz geregelt und schützt das Recht des Urhebers an seinen Werken aus den Bereichen Literatur, Kunst und Wissenschaft. § 2 des UrhG listet die Schutzgegenstände (nicht abschließend) auf, die als persönliche geistige Schöpfungen beschrieben werden und folgende Merkmale aufweisen müssen: Sie müssen persönlich geschaffen werden, eine wahrnehmbare Formgestaltung haben, einen geistigen Gehalt und eine eigenpersönliche Prägung aufweisen.

Das Designgesetz (früher Geschmacksmustergesetz) definiert und schützt Designs, die beim Patentamt registriert wurden und dadurch dem Patentinhaber das Ausschließlichkeitsrecht zu ihrer Nutzung geben. Um ein Design registrieren zu können, muss dieses nachweislich neu und in seiner Eigenart von anderen Designs zu unterscheiden sein.