Guter Rat ist nicht teuer, aber auch nicht umsonst.
Unser oberstes Ziel ist Mandantenzufriedenheit. Die gesetzliche Verpflichtung, den Mandanten über die zu erwartenden Honorare zu informieren, ist daher für uns nur ergänzende Motivation.
Zu Beginn eines jeden Mandats sprechen wir mit Ihnen ausführlich über die zu erwartenden Kosten und die Kostenrisiken. Dabei erörtern wir auch, ob gegebenenfalls Rechtsschutzdeckung besteht und inwieweit von der Gegenpartei die Zahlung der entstandenen Rechtsanwaltsgebühren verlangt werden kann.
Sofern es Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht zulassen, die Kosten unserer Tätigkeit zu übernehmen, steht Ihnen möglicherweise Beratungshilfe und im Prozessfall ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe zu. Auch hierzu informieren wir Sie bereits bei Mandatsbeginn.